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Zertifizierte Sachverständige
werden zertifiziert, wenn sie zuvor die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen
unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle verlieren ihre Zertifizierung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog [allgemeine Informationen und Zertifizierungsbedingungen] verstoßen oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweisen
Ihre Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden.
Durch eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle z.B. durch eine Stelle im Deutschen Akkreditierungsrat wird durch eine unabhängige Drittstelle auch die Arbeit der Zertifizierungsstelle kontinuierlich überwacht. Damit ist sichergestellt, dass auch die Zertifizierung den vorgegebenen Standards entspricht. Entsprechend der Norm EN 45013 haben die Zertifizierungsstellen ein aktuelles Verzeichnis der zertifizierten Sachverständigen vorzuhalten.
Sachverständigenwesen
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