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Die staatlich anerkannten Sachverständigen
In einigen Bundesländern wurde zur Prüfung von Schall- und Wärmeschutz, baulichem Brandschutz und Standsicherheit der staatlich anerkannte oder auch in Bayern der "verantwortliche Sachverständige" eingeführt.
Staatlich anerkannte Sachverständige
werden von den zuständigen Landesbaubehörden oder von den beauftragten Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt
werden nur dann staatlich anerkannt, wenn sie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und zuverlässig sind
verlieren ihre staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen Die Sachverständigen werden von den zuständigen Anerkennungsstellen entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.
Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von den Anerkennungsstellen geführt.
Sachverständigenwesen
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