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Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen darf. Der Gesetzgeber wie auch private Organisationen haben jedoch Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz für verschiedene Bereiche definiert.
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