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Sie können einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung der erbrachten Leistungen beauftragen.
Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit ist für Sie gratis
Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens. Die Kosten werden nach dem erforderlichen Aufwand
- für den Zeitaufwand je angef. Stunde oder pauschal
- für die Fahrtkosten je Km
- für Porto, Telefon, Fotos etc. nach der ausgeführten Menge
berechnet. [siehe Honorarsätze]
Wenn der Sachverständige in einem Schiedsgutachterverfahren tätig wird erfolgt die Beauftragung durch beide Parteien gemeinsam im Rahmen eines zwischen den Parteien abzuschließenden Schiedsgutachtervertrages. In diesem Vertrag kann auch die Kostenfrage für die Erstellung des Gutachtens geregelt werden
Sie können Ihre Anfrage per eMail an mich richten. Selbstverständlich können Sie sich auch telefonisch mit mir in Verbindung setzen
Honorar
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